Rechtsprechung
   BSG, 23.06.1993 - 9/9a RV 26/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2647
BSG, 23.06.1993 - 9/9a RV 26/91 (https://dejure.org/1993,2647)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 9/9a RV 26/91 (https://dejure.org/1993,2647)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 (https://dejure.org/1993,2647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 26/91
    Daß die Klägerin Versorgung für abgelaufene Zeiträume über einen Neubescheidungsantrag (§ 44 SGB X) erstrebt, ändert daran nichts (vgl. Beschluß des BSG vom 31. März 1993 - 13 BJ 215/92).
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RV 5/91

    Beweiserleichternde Rechtsvermutung beim Anspruch auf Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 26/91
    Schon die Entstehungsgeschichte des Gesetzes legt dies nahe, denn es ist zu einer Zeit geschaffen worden, als nach allgemeiner Auffassung der Antrag eine "materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung" für einen Anspruch nach dem BVG bildete (BSG SozR 3-3100 § 48 Nr. 3).
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 26/91
    Ein Anspruch, hinsichtlich dessen die Berufung ausgeschlossen ist, wird nicht deshalb berufungsfähig, weil von ihm die Existenz oder die Höhe eines berufungsfähigen Anspruchs abhängt (SozR 1500 § 146 Nrn 9, 18, 19; BSGE Breithaupt 83, 842; SGb 1987, 152; Breithaupt 89, 435; ferner BSGE 47, 241, 243; S. auch Meyer-Ladewig, 4. Aufl. RdZiff 4 zu § 144 SGG).
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKnU 5/79

    Neufeststellung der abgelehnten Rente wegen einer Quarzstaublungenerkrankung -

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 26/91
    Daß die Einleitung eines Verfahrens nach § 44 SGB X durch den Rechtsnachfolger des Beschädigten zulässig und insbesondere mit § 59 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) vereinbar sei, ist zwar mehrfach entschieden worden (vgl. SozR 2200 § 627 Nr. 8 und 1200 § 59 Nrn 4, 5 und 7; 1300 § 44 Nr. 15).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 37/85

    Berufung - Schlechtwettergeldanspruch - Berufungsausschließungsgrund -

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 26/91
    Nur in dem umgekehrten Fall, daß die Berufung für den präjudiziellen Anspruch statthaft ist, ist sie dies auch für den abhängigen Anspruch (BSGE 14, 280; SozR § 149 Nr. 14; SozR 1500 § 144 Nr. 33; SozSich 1987, 187).
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 31/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Versorgung - Versorgung nach einer Minderung

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 26/91
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1992 (9/9a RV 31/91 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß die für die Witwenbeihilfe wesentliche Frage, ob der verstorbene Beschädigte zur Zeit seines Todes Anspruch auf Beschädigtenrente eines Erwerbsunfähigen hatte, grundsätzlich nach den zur Zeit des Todes wirksamen Bescheiden zu beantworten ist.
  • BSG, 27.06.1961 - 7 RAr 3/61
    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RV 26/91
    Nur in dem umgekehrten Fall, daß die Berufung für den präjudiziellen Anspruch statthaft ist, ist sie dies auch für den abhängigen Anspruch (BSGE 14, 280; SozR § 149 Nr. 14; SozR 1500 § 144 Nr. 33; SozSich 1987, 187).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG auch ohne eine Gewährung dieser Leistungen dann als erfüllt, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 V 3/07 R, BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 11/99 R; BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92; BSG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 = BSGE 71, 68; BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 = Breith 1993, 303; BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 2; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 38/85 = SozR 3100 § 48 Nr. 15; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 6/86 = SozR 3100 § 48 Nr. 16; BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 49/80 = SozR 3100 § 48 Nr. 7; anders jedoch zu der ähnlichen Regelung des § 602 RVO - heute: § 71 Abs. 4 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 56/90).

    Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Vermutungstatbestände nach dem Inhalt der für den Beschädigten geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar bestanden haben und dass sich dieses Ergebnis der Verwaltung aufdrängen musste (BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91, a. a. O.; BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7).

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 19/97 R

    Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - Einkommensverlust - Ausland -

    Denn, wie der Senat bereits entschieden hat, gilt der Offenkundigkeitstatbestand auch für die Fälle, daß ein Antrag des Beschädigten auf BSchA zu dessen Lebzeiten zwar gestellt, das dadurch eingeleitete Verwaltungsverfahren aber für ihn erfolglos abgeschlossen worden war, selbst wenn die Witwe nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) die Zugunstenfeststellung des Anspruchs betreibt (vgl SozR 3-3100 § 48 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Denn, wie der Senat bereits entschieden hat, gilt der Offenkundigkeitstatbestand auch für die Fälle, daß ein Antrag des Beschädigten auf BSchA zu dessen Lebzeiten zwar gestellt, das dadurch eingeleitete Verwaltungsverfahren aber für ihn erfolglos abgeschlossen worden war, selbst wenn die Witwe nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) die Zugunstenfeststellung des Anspruchs betreibt (vgl. SozR 3-3100 § 48 Nr. 7).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht